Die kurze Antwort

Schuldzinsen können bei wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermietungseinkünften als Werbungskosten berücksichtigt werden. Tilgung und Zinsen sind dabei zu unterscheiden.

Der Verwendungszweck ist entscheidend

Ein Darlehen ist nicht allein deshalb einer Vermietung zuzuordnen, weil eine Immobilie als Sicherheit dient. Für die Prüfung sind Mittelverwendung und wirtschaftlicher Zusammenhang wichtig. Bewahren Sie Verträge und Nachweise zur Verwendung der Gelder auf.

Ein Beispiel ohne pauschales Steuerersparnisversprechen

Angenommen, eine Jahresbescheinigung weist 2.000 Euro Zinsen und daneben 3.000 Euro Tilgung aus. Die beiden Positionen dürfen nicht ungeprüft zu 5.000 Euro abzugsfähigen Schuldzinsen zusammengefasst werden. Ob und in welchem Umfang die 2.000 Euro zu berücksichtigen sind, hängt von der steuerlichen Zuordnung ab. Die Beträge sind reine Rechenannahmen.

Gemischt verwendete Finanzierung dokumentieren

Werden Gelder für unterschiedliche Zwecke verwendet, muss die Aufteilung nachvollziehbar sein. Eine spätere Umschuldung sollte mit den ursprünglichen Verwendungsnachweisen zusammen abgelegt werden. Eine einzige Summenzeile in einer Finanzierungsübersicht reicht für diese Einordnung nicht immer aus.

Was Sie für die konkrete Berechnung vorbereiten

Stellen Sie Mietverträge, Zahlungsübersichten, Darlehensunterlagen, Abrechnungen und Rechnungen zusammen. Trennen Sie vermietete und privat genutzte Bereiche. Welche Beträge im Einzelfall anzusetzen sind, wird anhand Ihrer Verhältnisse und des betreffenden Steuerjahrs geklärt. Die Immobilienvermittlung liefert dazu Objekt- und Vertragsinformationen; sie legt keine persönliche Steuerlast fest.

Amtliche Grundlagen und Quellen

Quellenbezogen überarbeitet am 20.10.2026. Eine individuelle steuerliche oder rechtliche Einordnung ist von der Immobilienvermittlung zu unterscheiden.