IMMOBILIENBEWERTUNG

Ihre Immobilie individuell einordnen.

Eine kostenlose erste Werteinschätzung dient der Orientierung für einen möglichen Verkauf. Sie ist kein förmliches Verkehrswertgutachten. Entscheidend sind die konkrete Adresse, die Unterlagen und der Zustand Ihrer Immobilie.

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Bereits vermittelte Maisonette-Wohnung in München-Obermenzing

Welche Frage soll die Bewertung beantworten?

Für eine Verkaufsentscheidung benötigen Eigentümer eine nachvollziehbare Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten. Wenn dagegen ein förmliches Gutachten etwa für ein gerichtliches oder anderes besonderes Verfahren benötigt wird, müssen Auftrag und Qualifikation gesondert geklärt werden. Wir besprechen deshalb zuerst den Anlass Ihrer Anfrage.

Welche Daten gehen in die Einordnung ein?

Immobilienart, Lage, belegte Fläche, Baujahr, Zustand und Nutzung bilden den Anfang. Bei Häusern kommen Grundstück und dokumentierte Änderungen hinzu; bei Eigentumswohnungen die Unterlagen der Gemeinschaft. Ein Vergleich ist nur hilfreich, wenn die Eigenschaften der verglichenen Objekte ausreichend zueinander passen.

Bodenrichtwert, Angebotspreis und Verkehrswert unterscheiden

Der Bodenrichtwert bezieht sich auf eine Richtwertzone und bestimmte Grundstücksmerkmale. Ein Angebotspreis ist eine Vermarktungsentscheidung. Der Verkehrswert beschreibt nach § 194 BauGB einen unter den dort genannten Bedingungen erzielbaren Preis. Diese Begriffe können zusammenhängen, sind aber keine austauschbaren Zahlen.

Warum Online-Durchschnittswerte nicht genügen

Ein Rechner kennt nicht automatisch den tatsächlichen Zustand, alle Gemeinschaftsunterlagen oder die Nutzungsbesonderheiten. Wir verwenden deshalb keinen Sofortpreis als Ersatz für ein Gespräch über das Objekt. Offene Angaben werden als offen behandelt. Eine Besichtigung und weitere Unterlagen können die erste Einschätzung konkretisieren.

Wie Sie die Einschätzung nutzen können

Sie können entscheiden, ob Sie verkaufen, zunächst Unterlagen ergänzen oder weitere Möglichkeiten besprechen möchten. Die kostenlose erste Anfrage führt nicht automatisch zu einem Maklerauftrag. Angebotspreis, Vermarktungsumfang und Vergütung werden gegebenenfalls anschließend transparent mit Ihnen abgestimmt.

Das hilft für das erste Gespräch.

  • Adresse, Immobilienart und ungefähre Fläche
  • Grundriss und vorhandene Flächennachweise
  • Baujahr, Nutzung und bekannte Modernisierungen
  • Ihr Anlass und Zeithorizont
Quellen und weiterführende Grundlagen

Orts- und Sachinformationen: Stand 20.10.2026. Die Einordnung einer konkreten Immobilie erfolgt gesondert.

KONKRETE FRAGEN

Vor dem nächsten Schritt.

Erhalte ich sofort einen verbindlichen Verkaufspreis?

Nein. Die Angaben dienen dem persönlichen Austausch und der ersten Einordnung. Ein späterer Kaufpreis hängt von Objekt, Nachfrage und Verhandlung ab.

Ist die Anfrage unverbindlich?

Ja. Die erste Werteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Eine Beauftragung zur Vermarktung muss gesondert vereinbart werden.

DER ERSTE SCHRITT IST GANZ EINFACH

Lassen Sie uns über
Ihre Immobilie sprechen.

Ein paar Angaben genügen für den Anfang. Ihre persönliche Werteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Guido Barretta
Guido BarrettaDirekt erreichbar für Ihre Fragen089 892 67 40 ↗

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Ihre Immobilie
So erreichen wir Sie

Wir speichern Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und benachrichtigen Barretta + Co per E-Mail. Informationen zur Datenverarbeitung.

Es wird kein automatischer Immobilienwert berechnet.

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