Bei einer geerbten Wohnung sind Erbschaft und späterer Verkauf verschiedene steuerliche Vorgänge. Aus dem Erbfall allein folgt weder automatisch eine neue Zehnjahresfrist noch eine pauschale Steuerfreiheit.
Vorgeschichte und Nutzung dokumentieren
Für die Prüfung werden Unterlagen zum Erwerb durch den Rechtsvorgänger und zur späteren Nutzung benötigt. Unentgeltlicher Erwerb und spätere entgeltliche Vorgänge können unterschiedlich einzuordnen sein. Eine kurze Angabe wie „vor Kurzem geerbt“ reicht daher nicht für eine belastbare Aussage zur Besteuerung.
Erbschaftsteuer und Einkommensteuer unterscheiden
Die Besteuerung des Erwerbs durch Erbschaft und eine mögliche Besteuerung eines späteren Veräußerungsgewinns folgen unterschiedlichen Regeln. Freibeträge und Voraussetzungen des einen Bereichs sind nicht automatisch auf den anderen übertragbar. Beide Fragen sollten anhand der konkreten Verhältnisse geprüft werden.
Anschaffung und Nutzung zuerst klären
§ 23 EStG regelt private Veräußerungsgeschäfte unter anderem bei Grundstücken. Er enthält einen Zeitraum von nicht mehr als zehn Jahren und Ausnahmen für bestimmte Nutzungen zu eigenen Wohnzwecken. Welche Regel im Einzelfall greift, muss anhand der maßgeblichen Vorgänge und tatsächlichen Nutzung geprüft werden.
Diese Unterlagen helfen
Sammeln Sie vorhandene Erwerbsverträge, Erbnachweise, Nutzungsdaten und gegebenenfalls Unterlagen der Miterben. Wenn Anteile übertragen oder Ausgleichszahlungen vereinbart wurden, gehören auch diese Vorgänge zur Prüfung. Die Verkaufsplanung sollte die geklärten steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Amtliche Grundlagen und Quellen
Quellenbezogen überarbeitet am 20.10.2026. Eine individuelle steuerliche oder rechtliche Einordnung ist von der Immobilienvermittlung zu unterscheiden.



